Hintergrund: Wettkampfgestaltung nach dem 15.08.2020 („Coronakrise 2020“)
Liebe Sportlerinnen und Sportler, Trainerinnen und Trainer, Kampfrichterinnen und Kampfrichter,
am 29.5. fand eine Sitzung des Vorstandes des BLV-Mittelfranken mit den Kreisvorsitzenden bzw. deren Vertretern statt, in der das weitere Vorgehen bzgl. des Wettkampfbetriebes für das Jahr 2020 besprochen wurde. Wie schon in der letzten Information dargestellt, gibt es für Wettkämpfe auf Bezirksebene nur das Zeitfenster von 15.8. bis 6.9., da anschließend der Reigen der Bayerischen Meisterschaften beginnt.
Nach einer ausführlichen Diskussion wurde eine Reihe von Entscheidungen getroffen. So wurde z.B. entschieden dass es keine gemeinsamen Wettkampfveranstaltungen der Altersklassen U14 und U16 mit den Altersklassen U18, U20 und M/F gibt. Alle wichtigen Punkte wurden in den „Ergänzungen zu den Allgemeinen Bestimmungen zu den Mittelfränkischen Meisterschaften und den Nordbayerischen Meisterschaften innerhalb Mittelfrankens“ zusammengefasst. Beiliegend seht ihr das Protokoll der Sitzung sowie die genannten Ergänzungen und den aktualisierten Zeitplan. Fixiert sind bis jetzt die Mittelfränkischen Einzel-Meisterschaften der U18 bis M/F in Herzogenaurach am 30.8., die Mittelfränkischen Vierkampfmeisterschaften der U14 und U16 in Eckental am 5.9. sowie die Mittelfränkischen Halbmarathonmeisterschaften (als Teilwertung der Bay. Halbmarathonmeisterschaften) in Ebermannstadt am 6.9.. Für die Mittelfränkischen Mehrkampfmeisterschaften der U18 bis M/F wird noch nach einer Lösung gesucht.
Natürlich ist dies alles nur eine Momentaufnahme, die sich bei einer Verschärfung der „Corona-Situation“ auch noch ändern kann.
In diesem Sinne: Bleibt gesund und hoffentlich bis bald.
Thomas Auernheimer Jürgen Bodach
Auszüge aus dem Protokoll:
Mit Beschluss des BLV – Verbandsrates sind bis zum 15.08.2020 die Durchführung vom BLV ausgerichteten Meisterschaften (Kreis-, Stadt-, Mfr .-, Bayerische Meisterschaften) nicht möglich bzw. nicht gestattet, sofern der BLV Ausrichter ist (Sportfeste von Vereinen ohne Beteiligung des BLV können von diesen durchgeführt werden – beachte Hygieneverordnung).
Ab dem 15.08.2020 – 05.09.2020 richtet der BLV nun ein Zeitfenster für vom BLV ausgerichtete Wettbewerbe ein.